Das persönliche Testament

Ist nach dem Tod kein Testament vorhanden, wird die Erbfolge per Gesetz geregelt. Hier kommen Verwandte, Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zuerst, selbst wenn das möglicherweise nicht mit den Wünschen des Erblassers übereinstimmt. Außerdem gilt das Prinzip „alt vor jung“ – Enkelkinder erhalten also erst ein Erbe, wenn der vom Verstorbenen abstammende Elternteil ebenfalls gestorben ist. Lebensgefährten, Freundinnen und Freunde und entfernte Verwandte werden gar nicht erst in Betracht gezogen, soziales Engagement findet keine Berücksichtigung. Wenn jemand keine Verwandten hat, geht das Erbe an den Staat.

Sollte die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren persönlichen Vorstellungen entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, ein individuelles Testament aufzusetzen und hier alles so zu regeln, wie Sie es sich wünschen. So können Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche in die Zukunft tragen.

Sie können Ihr Testament selbst gestalten

Es ist Ihre eigene Entscheidung, wer etwas von Ihrem Erbe erhalten soll. Haben Sie sich einmal entschieden, wem Sie etwas vererben möchten, können Sie sich auch noch Gedanken machen, wie Sie Ihr soziales Engagement verewigen möchten. Wie Sie die Zukunft gestalten können, indem Sie Ihre Werte weiterleben lassen. Durch die Unterstützung von Nächstenliebe Weltweit tut Ihr Erbe langfristig Gutes – auch noch in zehn, fünfzig oder hundert Jahren.